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cantus iuvenis | Leitbild
Der Chor
Der Chor versteht sich als Gruppe junger Leute, denen es Spaß macht, gemeinsam zu singen. Es gibt keine Altersbeschränkung, weder nach unten noch nach oben. Das Alter der SängerInnen soll jedoch dem Namen des Chores entsprechen.
Die Proben
Die Chorproben finden in aller Regel wöchentlich statt. An welchem Wochentag sowie zu welcher Uhrzeit wird am Anfang jedes Semesters festgesetzt und kommuniziert. Änderungen unter dem Jahr sind natürlich möglich.
Kann ein/e SängerIn zur Probe nicht erscheinen, gibt er/sie dem Verantwortlichen für „Personal&Internes“ vor der Probe Bescheid. Natürlich besteht die Möglichkeit, auch für längere Zeit zu pausieren, sofern man einem der Vorstandsmitglieder rechtzeitig Bescheid gibt.
Das Programm
Abgesehen von den Proben tritt der Chor regelmäßig auf, sei es bei Veranstaltungen/Messen der Katholischen Hochschulgemeinde (KHG), anderen kirchlichen Veranstaltungen/Messen oder auch Konzerten. Idealerweise findet ein Mal pro Semester ein Konzert und/oder eine Chorreise statt.
Finanzen
Die Chorkasse wird vom Finanzverantwortlichen des Chores betreut. Jedes Chormitglied hat jederzeit das Recht, über den Finanzhaushalt des Chores informiert zu werden. Außerdem informiert der Vorstand des Chores die SängerInnen ein Mal pro Semester bzw. im Zuge einer Vollversammlung darüber.
Sämtliche Einnahmen des Chores, sei es aus Veranstaltungen, Auftritten, Spenden, Aufwandsentschädigungen u.dgl. fließen in die Chorkasse.
Ausgaben, wie zum Beispiel Reisekosten u.dgl., werden grundsätzlich von den SängerInnen selbst getragen. Der Vorstand achtet jedoch darauf, dass ein möglichst großer Teil etwaiger Ausgaben durch die Chorkasse finanziert werden kann.
Jedes Mitglied des Vorstandes kann prinzipiell über Ausgaben, die den Chor betreffen, frei verfügen. Bei großen Beträgen (ab ca. 50 €) ist dies nur in Absprache mit dem/der Zuständigen für Finanzen möglich.
Im Falle der Gründung eines Vereins behält sich der Chor vor, einen jährlichen Mitgliedsbeitrag einzuheben. Dieser hat jedoch einen symbolischen Charakter und dient nicht primär der Finanzierung des Chores.
Eintritt und Austritt
Die Mitglieder des Chores können zu Semesterbeginn/-ende in den Chor ein- oder daraus austreten. Eintritte währemd dem Semester sind grundsätzlich ebenfalls möglich, jedoch nicht in der Probenzeit vor einem Auftritt. Etwaige Ausgaben oder Mitgliedsbeiträge werden nicht rückerstattet, geliehene Gegenstände (u.a. die Chormappe inkl. Inhalt, Mascherl/Krawatte, Schal...) müssen im Fall eines Austrittes in ordnungsgemäßem Zustand zurückgegeben oder ersetzt werden.
Ob jemand in den Chor aufgenommen oder ausgeschlossen wird, entscheidet der Vorstand.
In Abstimmung mit dem Vorstand besteht die Möglichkeit, zu pausieren – also z.B. ein Semester oder Jahr auszusetzen und trotzdem Mitglied im Chor zu bleiben.
Soziales
Jedes Mitglied im Chor hat darauf zu achten, dass die Gemeinschaft funktioniert und stabil ist. Alle Mitglieder verhalten sich sozial und gehen freundschaftlich miteinander um. Besonders die Leitsätze werden von allen Chormitgliedern bewusst gelebt.
Alle Mitglieder achten darauf, regelmäßig und pünktlich zu den Proben zu kommen. Sollte das einmal nicht möglich sein, gibt man einem der Vorstandsmitglieder des Chores Bescheid.
Chorkleidung
Die SängerInnen des Chores tragen bei sämtlichen Auftritten eine Chorkleidung. Diese ist komplett schwarz, es dürfen keine anderen Farben (z.B. Gürtel, Weste) getragen werden:
Männer
- Schwarze Hose
- Schwarze Schuhe
- Schwarzes Hemd
- Krawatte (wird vom Chor zur Verfügung gestellt und muss bei Austritt zurückgegeben oder ersetzt werden)
Frauen
- Schwarze Hose/Schwarzes Kleid
- Schwarze Schuhe
- Schwarze Bluse/Schwarzes Oberteil
- Tuch (wird vom Chor zur Verfügung gestellt und muss bei Austritt zurückgegeben oder ersetzt werden)
Leitsätze und Spielregeln
Wir respektieren die anderen Sänger und behandeln sie freundlich und fair.
Wir grenzen niemanden aus und achten die Gemeinschaft.
Wir tun nichts, das Einzelnen oder der Gemeinschaft schadet.
Wir sind bei den Proben und Auftritten pünktlich und melden uns, wenn wir später oder nicht kommen können.
Wir sind bei den Proben und Auftritten anwesend – nicht teilzunehmen bleibt eine Ausnahme.
Wir kennen den Sinn unserer Chorkleidung und tragen diese bei jedem Auftritt in der vorgegebenen Weise.
Wir akzeptieren die Entscheidungen des Vorstandes sowie der Vollversammlung.
Das komplette Leitbild kann hier nachgelesen werden (passwortgeschützt). |